Welche Besonderheiten gelten beim Wechsel der Autoversicherung?
Sofern bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer besteht, berücksichtigen wir bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags auch die Zeit, die Sie bereits schadenfrei gefahren sind.
Maßgebend ist die Schadenfreiheitsklasse.
In der Regel übernimmt die neue Versicherung diese. Eine Sondereinstufung bei einem anderen Versicherer, zum Beispiel für eine Zweitwagenversicherung, kann leider nicht übernommen werden.