Unterscheidung von Pedelec, E-Bike und E-Scooter
Pedelec, E-Bike und E-Scooter
Sobald es wärmer wird, ist sie unschwer zu erkennen: die Freude am Radfahren. Vor allem die motorisierten Fahrräder liegen im Trend. Doch was sind die Unterschiede zwischen Pedelec, E-Bike und E-Scooter?
Zunächst einmal zum grundlegenden Unterschied zwischen dem altbekannten Fahrrad und den immer beliebteren Elektro-Fahrrädern: der Motor-Antrieb. E-Bike und Co. sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der das Treten entweder erleichtert oder ganz überflüssig macht.
Was ist ein Pedelec?
Wussten Sie, dass 95 % der in Deutschland verkauften Elektro-Fahrräder tatsächlich sogenannte Pedelecs sind? E-Bike ist zwar der gängigere Begriff, aber eigentlich ist oft damit das Pedelec gemeint. Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Das „Pedal“ im Namen weist bereits darauf hin, dass bei dieser Art des elektronischen Fahrrads getreten werden muss. Dabei wird man jedoch von einem Elektro-Motor unterstützt, der bis zu 250 Watt schafft. Damit wird eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Sie können den Motor jedoch auch abschalten und das Pedelec als ganz normales Fahrrad benutzen.
Eine Sonderform bildet das S-Pedelecs (Speed-Pedelecs). Mit ihm können Sie sogar – ohne zu treten – eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Wenn Sie treten, hilft der Elektromotor Ihnen, auf bis zu 45 km/h zu beschleunigen.
Was ist ein „E-Bike“?
Ein E-Bike ist ein elektronisches Fahrrad („Electronic Bicycle“). Bei diesen Elektro-Fahrrädern muss man nicht selber treten, weswegen es in die Kategorie der Krafträder fällt. Es gibt E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeiten von 20, 25 oder 45 km/h. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung haben. Bei der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse AM Pflicht – in manchen Bundesländern gilt auch ein Mindestalter von 16 Jahren. Zudem sind E-Bikes versicherungspflichtig, benötigen also ein Kennzeichen.
Zu guter Letzt: E-Scooter
E-Scooter sehen aus wie normale Tretroller, haben aber genauso wie Pedelecs und E-Bikes einen Elektromotor. Sie dürfen ab 14 Jahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf Radwegen oder Straßen gefahren werden. Gehwege sind für E-Scooter hingegen tabu. Obwohl sie langsamer als die meisten E-Bikes sind, gilt auch für sie die Kennzeichen-Pflicht.