Schritt für Schritt zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Schritt für Schritt zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Mit unserer Anleitung können Sie in fünf einfachen Schritten Ihr Kurzzeitkennzeichen beantragen:

1. Lassen Sie sich von mir eine eVB Nummer geben

Wie für das normale Kfz-Kennzeichen benötigen Sie für ein Kurzzeitkennzeichen eine eVB Nummer. Die eVB Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz Versicherung oder von dem Versicherungsunternehmen, bei dem Sie zukünftig das neue Fahrzeug versichern möchten. Die eVB Nummer dient als Nachweis, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben, und ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung des Fahrzeugs für den Straßenverkehr. Der Zeitraum des Versicherungsschutzes ist identisch mit dem Zeitraum, für den das Kurzzeitkennzeichen maximal gültig ist: Die Versicherung erstreckt sich über 5 Tage. Sie erhalten die eVB Nummer für das Kurzzeitkennzeichen entweder online, per E-Mail oder SMS. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie die Nummer auch per Fax oder Post bekommen.

  1. Gehen Sie zur zustän­digen Zulas­sungs­stelle

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, haben Sie zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Die erste ist die Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnort und damit auch für den entsprechenden Zulassungsbezirk zuständig ist. Die zweite Möglichkeit ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem das Fahrzeug derzeit zugelassen ist oder zugelassen war. Egal, welche Zulassungsstelle Sie aufsuchen, die Dokumente, die Sie mitbringen müssen, sind dieselben. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis, um sich zu identifizieren. Alternativ können Sie auch einen Reisepass plus amtlicher Meldebescheinigung vorlegen, aus der Ihre Adresse hervorgeht. Zweitens benötigen Sie die von der Versicherung übermittelte eVB-Nummer. Drittens ist es erforderlich, dass das Fahrzeug eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung besitzt. Die entsprechenden gültigen HU-/AU-Bescheinigungen müssen Sie ebenfalls vorlegen, um das Kurzzeitkennzeichen überhaupt beantragen zu können.

  1. Lassen Sie das Kurz­zeit­kenn­zei­chen prägen

Nachdem Sie alle Dokumente eingereicht haben, stellt Ihnen der Sachbearbeiter ein Schriftstück aus, auf dem die Nummer des neuen Kurzzeitkennzeichens steht. Mit diesem Zettel gehen Sie zu einem Schilderdienst, der Ihnen die entsprechende Zahlenkombination auf die Schilder prägt. In unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle befindet sich in der Regel mindestens ein Schilderdienst.

  1. Die Zulas­sungs­stelle druckt den Zulas­sungs­stempel auf

Mit den fertigen Schildern gehen Sie erneut zur Zulassungsstelle. Dort wird der Zulassungsstempel angebracht und damit ist das Fahrzeug amtlich zugelassen. Diese Plakette ähnelt dem Siegel auf dem normalen Kfz-Kennzeichen, ist allerdings zur deutlichen Unterscheidung in blau.

  1. Befes­tigen Sie die Kurz­zeit­kenn­zei­chen am Fahr­zeug

Der letzte Schritt ist die Befestigung der Kennzeichen am entsprechenden Fahrzeug. Verwenden Sie hierfür die dafür vorgesehenen Befestigungspunkte. Ein schnelles hinter die Scheiben legen ist nicht zulässig. Erst dann ist es bereit für die Probe- oder Überführungsfahrt. Am rechten Rand sehen Sie das Datum, bis zu dem das Fahrzeug für die Fahrt auf deutschen Straßen zugelassen ist. Sind die 5 Tage vorüber, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Das Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie nicht zur Zulassungsstelle zurückbringen.

 

Info

Möchten Sie sich den Weg zur Zulassungsstelle sparen, können Sie alternativ Ihr Kurzzeitkennzeichen online bestellen. Dazu müssen Sie die eVB-Nummer Ihrer Wunschversicherung, eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) online übermitteln. Sofern die gültige HU nicht aus dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung hervorgeht, ist noch eine Kopie des aktuellen Prüfberichts beizufügen.

Anlei­tung im Überblick

  1. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer geben, bevor Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen.
  2. Gehen Sie zu einer der folgenden Zulassungsstellen:
  • der nächstgelegenen Zulassungsstelle in Ihrem Zulassungsbezirk
  • der Zulassungsstelle am Standort des Verkäufers
  • der Zulassungsstelle des Zulassungsbezirks, in dem das Fahrzeug angemeldet war oder ist

Um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie:

  • die eVB-Nummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
  • eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
  • einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
  1. Gehen Sie mit dem erhaltenen Schriftstück, auf dem die Kurzzeitkennzeichen-Nummer notiert ist, zum Schilderdienst.
  2. Nehmen Sie das Kurzzeitkennzeichen mit in die Zulassungsstelle. Hier erfolgt der Aufdruck des notwendigen Zulassungsstempels.
  3. Befestigen Sie das Kurzzeitkennzeichen am Auto. Die Gültigkeitsdauer sehen Sie auf dem gelben Feld am rechten Rand – maximal 5 Tage.