Baupreisindex 2025 – gleitender Neuwertfaktor
Neue Berechnungskennzahlen für die Gebäudeversicherung ab 01.01.2025
Erläuterungen zum (gleitenden) Neuwert
In der gleitenden Neuwertversicherung ergibt sich der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Jahresbeitrag aus der Multiplikation der Versicherungssumme “Wert 1914” mit dem Anpassungsfaktor und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart.
Baupreisindex bisher: 21,35 ab 01.01.2025: 21,92
Was bedeutet dies für mich als Hauseigentümer ?
Der Versicherungswert meines Hauses steigt in 2025 um 2,67 %.
Anpassungsfaktor bisher: 25,87 ab 01.01.2025 26,51
Der Jahresbeitrag steigt in 2025 um 2,47 %.
Beispiel: Beitrag 1914 in 2024 = 100 Mark * 25,87 = 2.587 €
In 2025 bedeuten 100 Mark * 26,51 = 2.651 €
Tatsächliche Beitragserhöhung also 64 €.
64 € sind 2,47 % von 2.587 € also 25,87+ 2,47 % = 26,51
Die Indexermittlung wird durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) übermittelt und gilt für ALLE Versicherer. Wegen der Indexerhöhung hat der Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht!
Bei allen individuellen Beitragserhöhungen durch Ihren Versicherer, bei denen sich nichts am Umfang des Versicherungsschutzes ändert, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht ( § 40 VVG ).
Im Jahr 2025 wird es viele und deutliche Anpassungen geben bis an die 0% Marke an Beitragsanpassungen.