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Was bedeutet eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse?

An den Einstufungen SF 0 bis SF 35 sind in der Regel die tatsächlich unfallfrei gefahrenen Jahre abzulesen. Auch lässt sich anhand der SF-Klasse erkennen, ob ein Fahranfänger versichert ist oder ein Autofahrer viele Unfallschäden zählt. Rückstufungen nach einem Schadenfall können die SF-Klassen verändern.

Als Fahranfänger starten Sie mit SF-Klasse 0

Das Unfallrisiko ist für Fahranfänger am größten. Deshalb werden Sie, wenn Sie Ihren Führerschein noch nicht länger als ein Jahr besitzen, in eine besondere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Ihr Beitragssatz ist am Anfang daher noch entsprechend hoch.

SF ½ ist für viele die Einsteigerklasse

Wenn Sie zum ersten Mal ein Auto versichern, beginnen Sie in der SF-Klasse ½. Voraussetzung ist bei den meisten Versicherungsanbietern, dass Sie Ihren Führerschein schon länger als drei Jahre besitzen. Bei der Allianz bekommen Sie die SF ½ sogar schon, wenn Sie die Fahrerlaubnis länger als ein Jahr haben.

Unfall am Anfang heißt Schadenklasse S oder M

Wenn Sie SF-Klasse 1 haben und einen Unfall verschulden, werden Sie im nächsten Versicherungsjahr in Klasse S, die „Schadenklasse“, zurückgestuft. Damit steigt Ihr Versicherungsbeitrag erheblich, je nach Versicherer auf 150 bis 175 Prozent. In die Klasse M oder „Malusklasse“ (lat. malus = schlecht) fallen Sie zurück, wenn Sie als Fahranfänger vorher SF-Klasse ½ oder 0 hatten und einen Unfall verursachen. Ihr Beitrag erreicht dann den Höchstsatz.

Die SF-Klasse entspricht Ihrer Schadensbilanz

Für jedes unfallfreie Jahr steigen Sie in der Schadenfreiheitsklasse eine Stufe höher. Nach einem Jahr sind Sie also in der SF-Klasse 1, nach zwei Jahren in der Klasse 2 und so weiter – bis zur höchsten SF-Klasse 35. Wenn Sie aber einen Unfall verursachen, werden Sie um mehrere Klassen zurückgestuft. Wie viele Stufen das sind, legen die Versicherer in ihren sogenannten Rückstufungstabellen fest, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu finden sind. Wenn Sie zum Beispiel 25 Jahre unfallfrei gefahren sind und dann doch einen Unfall verschulden, wirft Sie das in der Haftpflicht möglicherweise von SF 25 auf SF 10 oder in der Vollkasko auf SF 12 zurück – je nachdem, was Ihr Versicherer in seiner Rückstufungstabelle festgelegt hat.

 Wo finde ich meine Schadenfreiheitsklasse?


Autofahrer, die bereits einen Wagen versichert haben, können in der Beitragsrechnung ihres Versicherers nachsehen, in welche SF-Klasse sie zurzeit eingestuft sind. In der Regel steht auch der Beitragssatz dabei. Oder Sie rufen einfach bei Ihrer Versicherung an und fragen danach. Diese Einstufung können Sie bei einem Versicherungswechsel mitnehmen – es sei denn, die SF-Klasse ist das Ergebnis eines kostenpflichtigen Rabattschutzes, der eine Rückstufung verhindert hat, oder einer Sondereinstufung. Dann ist die tatsächliche Schadensbilanz entscheidend.

Wann sich die SF-Klasse verändert

Nach jedem unfallfreien Jahr steigen Sie zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrags eine SF-Klasse höher. Ein Unfall dagegen senkt die SF-Klasse.

Jedes unfallfreie Jahr bringt Sie eine Klasse höher

Regelmäßig am Jahresende prüft Ihre Versicherung, ob Sie einen Schaden gemeldet haben, und rechnet Ihnen jedes schadenfreie Jahr automatisch an. Von Zeit zu Zeit ändert sich dann auch Ihr Beitragssatz. Ob das jährlich oder alle zwei, drei oder fünf Jahre passiert, steht in einer Tabelle, die Sie in Ihren Versicherungsbedingungen finden. Die Zeitpunkte legt jeder Versicherer selbst fest. Wenn Ihr Schadenfreiheitsrabatt steigt, sehen Sie das Ergebnis der neuen Beitragsberechnung in Ihrer nächsten Rechnung: Sie fällt entsprechend niedriger aus.

Auf einen Unfall folgt die Rückstufung

Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Schaden verursacht haben und Ihre Kfz-Versicherung zahlen muss, kommen Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Um wie viele Klassen Sie zurückgestuft werden, hängt von Ihrem Versicherer ab – und von der Anzahl der von Ihnen gemeldeten Schäden. Auch für die Rückstufungsregelungen gibt es eine Tabelle in den Versicherungsbedingungen, die Sie mit Ihrem Vertrag erhalten haben.

Ein Autofahrer, der vorher zum Beispiel zwölf Jahre unfallfrei gefahren ist, kann nach einem Unfall im darauffolgenden Versicherungsjahr in SF 3 landen. Versicherte mit der höchsten SF-Klasse 35 haben bei einigen Versicherungen einen Schadenfall gut: Sie werden nach einer Schadenmeldung nur so weit zurückgestuft, dass sich ihr Beitragssatz nicht verändert.

Bei einer Vertragsunterbrechung werden Sie neu eingestuft

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre hohe Schadenfreiheitsklasse verlieren, wenn sie das Ergebnis einer Rabattschutzregelung ist. Das bedeutet, Sie haben eine Zusatzleistung in Ihrem Vertrag, die Sie nach einem Schadenfall vor einer Rückstufung bewahrt. Für die neue Versicherung ist immer Ihre tatsächliche Schadenbilanz entscheidend. Wenn Sie sieben Jahre kein Auto versichert hatten, wird Ihr Vertrag neu eingestuft. Auch wer seinen Pkw-Versicherungsvertrag sieben Jahre unterbricht, etwa weil der Wagen längere Zeit nicht gebraucht wird, kann seine Schadenfreiheitsklasse verlieren.

Bei den einzelnen Versicherern gelten unterschiedliche Verfallsfristen und Regelungen. Die Allianz zum Beispiel reaktiviert die SF-Klasse, wenn der Versicherungsvertrag innerhalb von zehn Jahren wieder aufgenommen wird.

Eine Reparatur selber zu zahlen kann sich lohnen

Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Sie haben beim Ausparken auf dem Supermarktparkplatz die Rückleuchte eines anderen Autos beschädigt. Auch Ihr eigener Wagen hat einen Kratzer abbekommen. Der Haftpflichtschaden dürfte nicht allzu groß sein. Und bei der Vollkasko müssten Sie die Reparaturkosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung sowieso übernehmen – das wäre fast der gesamten Betrag. Zahlen Sie in solch einem Fall die Rechnungen lieber selbst. Das ist günstiger als eine Beitragserhöhung durch eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Wie Sie eine hohe Schadenfreiheitsklasse übernehmen können

Zweitwagen-Regelung, schadenfreie Jahre mit dem Motorrad, hohe Schadenfreiheitsklasse eines Familienangehörigen: Es gibt Möglichkeiten, eine günstige SF-Klasse zu übernehmen. Und dadurch ebenfalls beim Beitragssatz zu sparen.

So profitieren Sie beim Zweitwagen

Sie haben mit Ihrem Erstfahrzeug mindestens SF-Klasse 2 erreicht? Dann erhält Ihr zweiter Wagen eine ähnlich gute SF-Klasse. Oder, wie bei der Allianz: Sie lassen Ihr Fahrzeug bei den Eltern oder dem Ehepartner mit versichern. Ist das Erstfahrzeug mindestens in SF-Klasse ½ versichert, können Sie, wenn Sie als zweiter Fahrer zwischen 23 und 25 Jahre alt sind, bei der Allianz zum Beispiel gleich mit der SF-Klasse 1 beginnen. Sobald der Zweitwagenfahrer einige Jahre ohne Unfall angesammelt hat, kann er auf eine eigene Autoversicherung die günstige Schadenfreiheitsklasse übertragen.

Übertragen Sie die SF-Klasse von Ihrem Motorrad

Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden und einen Pkw versichern wollen, können Sie Ihre SF-Klasse mitnehmen. Dabei zählt nicht die Einstufung, sondern die tatsächliche schadenfrei gefahrene Zeit, das sogenannte Rabattgrundjahr. Das heißt, wenn Sie mit dem Motorrad die höchstmögliche Schadenfreiheitsklasse 20 erreicht haben, insgesamt aber schon 24 Jahre unfallfrei gefahren sind, wird Ihnen dies bei der Kfz-Versicherung angerechnet. Sie bekommen SF 24 für Ihr Auto. Legen Sie zum Nachweis einfach Ihren alten Motorrad-Versicherungsvertrag vor.

Lassen Sie die SF-Klasse eines Familienmitglieds anrechnen

Angenommen, Ihr Großvater will nicht mehr fahren und Ihnen seinen Wagen samt günstiger Versicherung überlassen. Da Sie das Auto in den vergangenen Jahren bereits überwiegend selbst gefahren sind, haben Sie gute Voraussetzungen, von der hohen SF-Klasse Ihres Großvaters zu profitieren. Seinen Vertrag samt SF-Klasse können Sie zwar nicht übernehmen, denn Sie müssen eine neue Versicherung abschließen. Aber ein Teil wird Ihnen angerechnet. Die Allianz zum Beispiel stuft Sie dann, wenn Ihr Großvater SF 22 hatte, in SF 10 ein.