Baupreisindex 2025 – gleitender Neuwertfaktor

Neue Berechnungskennzahlen für die Gebäudeversicherung ab 01.01.2025

Erläuterungen zum (gleitenden) Neuwert

In der gleitenden Neuwertversicherung ergibt  sich der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Jahresbeitrag aus der Multiplikation der Versicherungssumme “Wert 1914”  mit dem Anpassungsfaktor und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart.

Baupreisindex          bisher:   21,35   ab 01.01.2025:   21,92

Was bedeutet dies für mich als Hauseigentümer ?

Der Versicherungswert meines Hauses steigt in 2025 um 2,67 %.

Anpassungsfaktor   bisher:   25,87    ab 01.01.2025    26,51

Der Jahresbeitrag steigt in 2025 um 2,47 %.

Beispiel: Beitrag 1914 in 2024 = 100 Mark * 25,87 = 2.587 €
In 2025 bedeuten 100 Mark * 26,51 = 2.651 €
Tatsächliche Beitragserhöhung also 64 €.
64 € sind 2,47 % von 2.587 € also 25,87+ 2,47 % = 26,51

Die Indexermittlung wird durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) übermittelt und gilt für ALLE Versicherer. Wegen der Indexerhöhung hat der Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht!

Bei allen individuellen Beitragserhöhungen durch Ihren Versicherer, bei denen sich nichts am Umfang des Versicherungsschutzes ändert, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht ( § 40 VVG ).

Im Jahr 2025 wird es viele und deutliche Anpassungen geben bis an die 0% Marke an Beitragsanpassungen.